Mein lokaler Stromanbieter, die Stadtwerke Neumarkt, kündigten Ende Juli eine Erhöhung des Strompreises ab 1. Oktober an. Der aktuelle Arbeitspreis von 15,9ct/kWh soll auf 20,65ct/kWh erhöht werden. Zudem wird ein neuer Tarif Jura-Privatstrom eingeführt dessen Arbeitspreis dann bei 19,16ct/kWh liegt. Eine Begründung, warum ein neuer “günstiger” Tarif eingeführt wird bleibt die Stadtwerke schuldig. Es drängt sich der Verdacht auf, daß hier auf die Trägheit vieler Mitbürger gesetzt wird, die ihren bisherigen Vertrag einfach weiterlaufen lassen. Ebenso fraglich ist, ob eine Erhöhung um 30% (bzw. 20,5% beim “günstigen” Tarif) beim Arbeitspreis überhaupt durch allgemein gestiegene Energiepreise zu rechtfertigen ist. Hier könnte man eher spekulieren, ob nicht andere Aufgabengebiete der Stadtwerke damit quersubventioniert werden sollen. Die Neuanschaffung und der Betrieb von Stadtbussen (statt Ausschreibung und Vergabe an einen Busunternehmer) nach dem Ausstieg von Arzt-Reisen steht zumindest in einem interessanten zeitlichen Zusammenhang.
Ich kann deshalb nur jedem Neumarkter empfehlen sich über einen Stromrechner im Internet über Alternativen zu informieren. Erwähnen möchte ich dabei Verifox und Wechseln.
Bei der Suche nach geeigneten Tarifen gibt es aus meiner Sicht eine sinnvolle Einschränkung von Suchkriterien:
- bei der Zahlweise keine Vorauszahlung, nur (monatliche) Abschlagszahlung akzeptieren
- keine Tarife mit Kaution berücksichtigen
- nur Tarife mit Preisgarantie (mindestens ein Jahr) berücksichtigen
- eine Berücksichtigung des Nachtanteils lohnt i.d.R. nicht, sollte aber geprüft werden
Es schadet mit Sicherheit nicht über den favorisierten Anbieter Ermittlungen im Internet durchzuführen. Die Erfahrungen anderer Endverbraucher oder Testzeitschriften können zur Meinungsbildung beitragen.
Meistens bieten die Stromanbieter an die Kündigung beim alten Versorger im Auftrag durchzuführen oder halten Kündigungsformulare auf der Website bereit. Wer selbst kündigt sollte darauf achten im Vertrag des neuen Anbieters nicht die alte Vetragsnummer/Kundennummer anzugeben, sondern statt dessen “unbekannt” einzutragen. Die genannten Nummern könnten beim Wechsel nicht mehr gültig sein und der alte Anbieter müsste den Umstellungsauftrag ablehnen! Die Zählernummer ist eindeutig und muß auf jeden Fall eingetragen werden.
Ich habe durch rechtzeitige Kündigung bei den Stadtwerken im August und Auftragsvergabe an E WIE EINFACH (EON) den Tarif “MeinCentTarif Strom” mit 2 Jahren Preisbindung auf den Arbeitspreits ergattert. Wichtig ist hier, daß E WIE EINFACH den Arbeitspreis um 1 Cent günstiger anbietet als der aktuelle Preis des Standardtarifs des regionalen Grundversorgers. Es gilt hier der Preis bei Angebotserstellung, welches 14 Tage gültig ist.
Im September hat E WIE EINFACH die Preisbindungsfrist von 2 Jahren auf 1 Jahr gesenkt, bleibt aber für viele in Neumarkt trotzdem die günstigste Wahl. Ab Oktober rentiert sich der Wechsel aus heutiger Sicht nicht mehr, da wäre dann der Jura-Privatstrom-Tarif der Stadtwerke wieder etwas günstiger. Also … rechtzeitig handeln!
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Hallo, seh ich auch so, dass man sich einen Anbieter mit Preisgarantie suchen soll.
Hallo, seh ich auch so, dass man sich einen Anbieter mit Preisgarantie suchen soll. So kann man wenigstens noch ein Jahr relativ günstigen Strom beziehen.